herausgegeben von Dr. h.c. Volker Röhricht, Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen und Prof. Dr. Ulrich Haas, 5. Auflage 2019, 2.560 Seiten, 179,00 €, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, ISBN 978-3-504-45515-6
Die Neuauflage des Praktikerkommentars zum Handelsgesetzbuch überzeugt in gleicher Weise wie seine Vorgänger. Orientiert an der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auf hohem wissenschaftlichen Niveau nicht nur die Bücher 1, 2 und 4 (Handelsstand, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft sowie Handelsgeschäfte) des HGB kommentiert, sondern in dem Zusatzteil “Besondere Handelsverträge“ äußerst wichtige (und für Praktiker nahezu täglich zu beurteilende) Vertragstypen profunde besprochen. Im Einzelnen sind dies Factoring, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Franchising, Leasing, Lizenzverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen und Vertragshändlerverträge. Den aktuellen Entwicklungen des Marktes folgend wird in zwei neuen Kapiteln auf „Plattformverträge“ und „Zulieferverträge in der Industrie 4.0“ eingegangen. Die Ausführungen zum „Internationalen Vertragsrecht“ runden die Zusammenstellung derart gekonnt ab, dass über eine bloße Kommentierung des HGB hinaus ein umfassendes Handbuch vorliegt, das auf der Höhe der Zeit ist und den juristischen Anforderungen des heutigen Wirtschaftslebens gerecht wird.
Für die Vertriebsrechtler besonders interessant ist z. B. die Kommentierung des Handelsvertreterrechts durch Dr. Karl-Heinz Thume, der es vermochte, das äußerst komplexe Rechtsgebiet auf knapp 190 Seiten derart gekonnt zu komprimieren, dass man allein mit dieser Darstellung schon ein wesentliches Stück des Weges vorankommen kann. Dabei geht Thume auch aktuellen Disputen wie Provisionsansprüche bei der Akquisition von Dauerverträgen (z. B. Serienbelieferungsvertrag bzw. Sukzessivlieferungsvertrag vs. Rahmenvertrag), Auskunftsansprüche über die zu erwartenden Unternehmervorteile (neu wie Thume: OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2019 – 12 U 37/18) und Verjährung der Hilfsansprüche aus § 87 c HGB (u. a. Buchauszugsanspruch) nicht aus dem Weg und nimmt in der bekannten und geschätzten Weise Stellung.
In gleicher Weise gelingen Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen die Kommentierung des Rechts der Vertragshändler, Dr. Jan Patrick Giesler die des Franchiserechts und Prof. Dr. Sebastian Mock LL.M. (NYU) die des Rechts der Handelsmakler. Auch Thomas Krümmel LL.M. (Glamorgan) geht in seinem Part „Internationales Vertragsrecht“ an zahlreichen Stellen auf vertriebsrechtliche Vertragstypen (Handelsvertreter, Franchising, Vertragshändler, Handelsmakler etc.) ein und vermag es, das äußerst komplexe Rechtsknäuel zu entwirren. Auch dieser Beitrag ist – wie das ganze Handbuch – absolut lesenswert und erhellend.