begründet von Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth, Karlheinz Boujong, Dr. Detlev Joost, herausgegeben von Dr. Detlev Joost und Dr. Lutz Strohn, 4. Auflage 2020, 3.295 Seiten, 379,00 €, Verlag Vahlen, ISBN 978-3-8006-5681-3
Die großartige und bestens eingeführte Kommentierung des Handelsgesetzbuches von „Ebenroth/Boujong“ startet mit Band 1 seine 4. Auflage. Band 2 mit der Kommentierung der §§ 343-475h HGB soll Mitte des Jahres erscheinen. Im vorliegenden Band 1 sind u. a. die Bestimmungen zum Handelsstand, zu den Handelsgesellschaften oHG und KG und zur stillen Gesellschaft sowie das Bilanzrecht des HGB auf den aktuellen Stand gebracht. Auch die Ausführungen zum Konzernrecht der Personenhandelsgesellschaften, zur GmbH & Co. KG sowie zur Publikumsgesellschaft wurden aktualisiert. Die Kommentierung liegt genau auf der Grenze zwischen einer kompakteren Kommentierung des HGB und einem Großkommentar. Der Spagat gelingt: Für Praxisnähe bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Tiefe garantieren die renommierten Bearbeiter.
Ein besonderes Highlight für Vertriebsrechtler ist die Aktualisierung der Vorschriften zum Handelsvertreter (§§ 84 – 92 c HGB), die Dr. Gottfried Löwisch vorgenommen hat. Auf 680 Seiten hat er das komplexe Vertriebsrecht kompetent und in seiner bekannt analytischen Weise rechtsprechungsorientiert zusammen gefasst. Seine Literatur- und Rechtsprechungshinweise (in den Vorbemerkungen, den Kapiteleinleitungen und den Fußnoten) erscheinen nahezu vollständig. Auf die Besonderheiten des Franchise- und des Vertragshändlerrechts geht er nicht in eigenen Kapiteln, sondern bei den jeweiligen Vorschriften, die auf die Symsteme entsprechend angewendet werden, ein. Seine Ausführungen zum Europäischen und Internationalen Handelsvertreterrecht (Vor §§ 84-92c, Kapitel II und III) werden von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Kindler in dem Kapitel „Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge im Internationalen Privatrecht“ (Anhang § 92 c HGB) profunde vertieft. Prof. Dr. Günter Reiner rundet die Darstellung des Vertriebsrechts mit seinen Ausführungen zum Recht der Handelsmakler (§§ 93 -104 HBG) gekonnt ab.