herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker, 7. Auflage 2021, 2.559 Seiten, 199,00 €, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-76867-5
Der bewährte Praktikerkommentar zum Handelsgesetzbuch ist auf den Stand von Januar 2021 gebracht. Die seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen und seither veröffentlichte Entscheidungen und Literatur sind berücksichtigt. Eingearbeitet sind u.a. das SanInsFoG, die zu erwartenden Rechtsänderungen im Registerrecht infolge der Umsetzung der RL (EU) 2019/1151 zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht sowie als Ausblick die aktuelle Reformdiskussion für eine Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Auf die eigenständige Kommentierung der Vorschriften zu den Handelsbüchern (Drittes Buch · §§ 238 bis 342 e HGB) wird seit der Vorauflage angesichts der umfangreichen Spezialliteratur verzichtet. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt damit weiterhin auf dem Recht der Personenhandelsgesellschaft unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts. Kommentiert sind auch rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen, so vor allem der Unternehmenskauf. Dass auch die Vorschriften des Seehandelsrechts kommentiert sind, unterscheidet diesen Kommentar von vielen anderen HGB-Kommentaren.
Für Vertriebsrechtler besonders interessant ist die Kommentierung der Vorschriften zum Handelsvertreter (§§ 84 – 92c HGB), die Prof. Jan Busche von der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf in bewährter Weise auf den neuesten Stand gebracht hat. Prof. Busche gelingt es, das äußerst umfangreiche Rechtsgebiet auf 240 Seiten so gekonnt zu komprimieren, dass man nichts Wesentliches verpasst. Jeder Paragraph des Handelsvertreterrechts enthält in einem Kapitel „Allgemeines“ Überlegungen u. a. zum Normzweck, zur Normgenese, zum Anwendungsbereich und zum Verhältnis der Norm zu anderen Vorschriften bzw. Tatbeständen. Das ist genau so wichtig, wie die besonders herausgestellten Darstellungen zur Beweislast in der jeweiligen Besprechung. Da entspricht Prof. Busche ganz dem Konzept des Werks, nach dem zum Abschluss einer Erläuterung auf Dispositivität und Beweislast hingewiesen wird.
Das Recht der Warenhandelsmakler (§§ 93 – 104 HGB) hat Karl Kotzian-Marggraf (Präsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts a.D.) kommentiert.