Europäisches Vertragsrecht

Europäisches Vertragsrecht

von Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze und Prof. Dr. Dr. h.c. Fryderyk Zoll, 3. Auflage 2021, 414 Seiten, 24,90 €, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8487-5915-6

Wer sich mit den Grundlagen und Entwicklungen des europäischen Vertragsrechts beschäftigen will oder muss, wird wohl kaum an diesem Werk vorbeikommen, das umfassend überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht nun in dritter Auflage vorliegt.

Seit dem Erscheinen der Vorauflage ist das europäische Vertragsrecht durch eine Vielzahl von Rechtsetzungsakten auf EU-Ebene erheblich erweitert bzw. geändert worden. Beispielhaft angeführt seien z. B. Digitale Inhalte-Richtlinie, Warenkauf-Richtlinie, Modernisierungs-Richtlinie, Plattform-Verordnung, Portabilitäts-Verordnung und die Geoblocking-Verordnung. Diese Veränderungen, mit denen insbesondere auf die voranschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft reagiert wurde, sowie die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die übersichtlich in einem Entscheidungsregister aufgeführt ist, sind eingearbeitet.

Dem didaktischen Ansatz des Werks folgend, werden die Inhalte, Methoden und Ziele der europäischen Gesetzgebung aufgezeigt. Dem Anliegen der Autoren,  das europäische Vertragsrecht als eigenständiges und sich kontinuierlich fortentwickelndes Rechtsgebiet wahrzunehmen, wird das Werk vollkommen gerecht.

Vertieft dargestellt werden neben den (neu hinzu gekommenen) Begriffen, Bestimmungen und Lehren, die prägend für das europäische Vertragsrecht sind, vor allem das Kaufrecht und der Vertrieb digitaler Produkte. Im Hauptteil folgt das Werk dem Lebenszyklus eines Vertrages vom Vertragsschluss bis zu Leistungsstörungen den eventuellen Folgen sowie der Verjährung.

Das Werk ist auch für Vertriebsrechtler eine lehrreiche Lektüre, zeigt es doch auf, in welcher Weise die europäische Gesetzgebung die Gesetzgebung der EU-Länder beeinflusst, die die Rechtsetzungsakte umzusetzen oder anzuwenden haben. Die Handelsvertreter-Richtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Dezember 1986 (86/653/EWG)) wird als seltener Ausnahmefall beschrieben, in dem den Mitgliedsstaaten ein vollständiger Vertragstypus (mit den Rechten und Pflichten beider am Vertragsschluss beteiligter Seiten) vorgegeben wurde.

Anlagen

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Europäisches Vertragsrecht