Die Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchisenehmers

Die Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchisenehmers

von Nils Willich, 2019, 220 Seiten, 79,90 €, Verlag Duncker & Humblot - Schriften zum Bürgerlichen Recht - Band 497, ISBN 978-3-428-15722-8

Das Werk beleuchtet einen Bereich, der für den Franchisenehmer von entscheidender Bedeutung für den Abschluss eines Franchisevertrages sein kann: Nämlich die Einflussnahme Dritter, die nicht selbst Vertragspartei sind, auf die Willensbildung des Franchisenehmers. Dies können Mitarbeiter des Franchisegebers sein, aber auch Unternehmensberater, Makler und sonstige Beteiligte. Machen diese Dritten falsche Angaben, operieren sie mit „geschönten Daten“ oder unterlassen sie es, über vertragserhebliche Details zu informieren, kann im Schadensfall der Franchisenehmer ein Interesse daran haben, auch gegen diese Dritten vorzugehen. Genau hier setzt das Werk an.

Nach eingehender Analyse der Hauptanspruchsgrundlage gegen Dritte bei ihrer Beteiligung an Vertragsverhandlungen, d. h. von § 311 Abs. 3 BGB, und Prüfung der Anwendbarkeit dieser Norm in konkreten Einzelsituationen bei Franchiseverhältnissen beleuchtet der Autor die Haftung Dritter aus einem eigenen vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus einem konkludent geschlossenen Auskunfts- und Beratungsvertrag, aus der im Franchising umstrittenen bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt. Zum Abschluss stellt und verneint er die Frage, ob die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Themenkreises besteht.

Insgesamt legt Willich ein in sich geschlossenes und für Vertriebsrechtler sehr empfehlenswertes Werk vor, in dem er auf nahezu alle Nuancen der Problematik eingeht und zu guten und praxisgerechten Ergebnissen kommt. Die Schrift wurde im Sommersemester 2017 von der Universität Bielefeld als Dissertation angenommen. Die mündliche Prüfung fand Ende 2018 statt. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von Februar 2017.

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Buch-Seite des Verlags

Die Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchisenehmers