herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker, 8. Auflage 2024, 209 €, 2.616 Seiten, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78003-5
Der bewährte Praktikerkommentar zum Handelsgesetzbuch ist auf den Stand 1. Mai 2023 gebracht. Eingearbeitet sind u. a. das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, das FondsstandortG, das FISG, das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL (plus Ergänzungsgesetz). Auch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das ab 1.1.2014 gilt, ist vollumfänglich eingearbeitet.
Auf die eigenständige Kommentierung der Vorschriften zu den Handelsbüchern (Drittes Buch §§ 238 bis 342 e HGB) wird angesichts der umfangreichen Spezialliteratur verzichtet. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt damit weiterhin auf dem Recht der Personenhandelsgesellschaft unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts. Dass auch die Vorschriften des Seehandelsrechts, die seit der Vorauflage umfassend modernisiert wurden, kommentiert sind, unterscheidet diesen Kommentar von vielen anderen HGB-Kommentaren.
Für Vertriebsrechtler besonders interessant ist die Kommentierung der Vorschriften zum Handelsvertreter (§§ 84 – 92c HGB), die Prof. Dr. Jan Busche von der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf in bewährter Weise auf den neuesten Stand gebracht hat. Die Fußnoten sind eine wahre Fundgrube aktueller Entscheidungen und Literaturquellen. Viele Paragraphen des Handelsvertreterrechts enthalten in einem Kapitel „Allgemeines“ Überlegungen u. a. zum Normzweck, zur Normgenese, zum Anwendungsbereich, zum Verhältnis der Norm zu anderen Vorschriften bzw. Tatbeständen sowie Ausführungen zur Beweislast. Diese lobenswerte Strukturierung entspricht dem Gesamtkonzept des Werks.
In Nachfolge von Karl Kotzian-Marggraf hat Prof. Dr. Andreas Bergmann die Kommentierung des Rechts der Warenhandelsmakler (§§ 93 – 104 HGB) und in Nachfolge von Prof. Dr. Michael Martinek die der §§ 383 – 385 HGB übernommen. Damit liegen die Vorschriften des Kommissionsgeschäfts (§§ 383 – 406 HGB) komplett in einer Hand. Für Vertriebsrechtler sind natürlich die Ausführungen zum Kommissionsagenten wichtig.
Fazit: Ein empfehlenswerter Kommentar nicht nur für Praktiker.