Moderecht · Vermarktung und Vertrieb

Moderecht · Vermarktung und Vertrieb

herausgegeben von Dr. Andrea Schmoll und Christoph Boeminghaus, (1. Auflage) 2021, 617 Seiten, 119,00 €, Verlag C. H. BECK, ISBN 978-3-406-73802-9

Da hat die Mannschaft von Osborne Clarke, verstärkt durch weitere Spezialisten aus der Branche, ein wirklich großartiges Werk auf den Weg gebracht: Aus dem Blickwinkel einer Branche, der Modewelt, werden die Bereiche Vermarktung und Vertrieb juristisch aufbereitet und mit ihren vielen rechtlichen Facetten und Variationen umfassend, aktuell und zukunftsorientiert erörtert. Dem Ziel der Autoren, den Praktikern Rechtssicherheit bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Modeartikeln zu verschaffen, wird das Werk absolut gerecht.

Die Spannbreite der Themen (siehe Anlage Inhaltsverzeichnis) ist dabei so weit, wie es die Modewelt selbst ist. Behandelt werden u. a. die Vertriebsformen im Modehandel (von der Identity Corner bis zum Franchisesystem – in diesem Kapitel wird z. B. auch das sehr praxisrelevante Retourenthema besprochen), die kartellrechtliche Compliance im Modehandel, Marketingfragen (inklusive neuester Entwicklungen wie etwa Influencermarketing, Chatbots, Produktbewertungen, Blogging, Social Media oder Drohnen), ferner Labeling, Produkthaftung und Produktsicherheit, Digitalisierung in der Modebranche (beispielsweise Smartwear, ePayment, Gutscheinkarten), der Schutz der Modeerzeugnisse vor Nachahmern, die Auswirkungen einer Kunden- und Lieferanteninsolvenz, M&A zur Standortsicherung, Flexibilität und Expansion durch moderne Gesellschaftsformen, Steuerfragen, Gestaltung von Mietverträgen/Umsatzmietklauseln und das filialbasierte Rücknahmesysteme.

Dort, wo es z. B. dank reichhaltiger Spezialliteratur (z. B. beim Vertrieb über Handelsvertreter und Vertragshändler) möglich ist, beschränken sich die Autoren auf die Darstellung branchenspezifischer Problemstellungen. So werden z. B. durch den Kollegen Carsten Dau beim Thema „Stationäre Pop-Up-Stores“ die Vor- und Nachteile des Einsatzes z. B. von Handelsvertretern, Vertragshändlern und Franchisenehmern für diese Vertriebsvariante herausgearbeitet sowie erörtert, inwieweit bestehende Vertriebsverträge ein Engagement hindern können. Christoph Boeminghaus, der sich in seinem Franchisebeitrag mit praxisrelevanten Teilaspekten des Franchiserechts (u. a. den Aufklärungspflichten, sog. Preisempfehlungen und der Problematik von überregionaler Werbung des Franchisegebers) beschäftigt, setzt sich beim Thema Ausgleichsanspruch von Franchisenehmern sehr dezidiert und wohlabgewogen mit der Rechtsprechung des BGH zum Ausgleich der Franchisenehmer beim „anonymen Massengeschäft“ auseinander.

Das Werk versteht sich als Handbuch, quasi als erste Anlaufstelle, für Unternehmensjuristen, Geschäftsführer, Vertriebsleiter oder Rechtsanwälte, die in der Branche tätig sind. Als Praktikerhandbuch stehen jedoch nicht die dogmatischen Fragen im Vordergrund, sondern die Darstellung und Lösung von Problemstellungen. Weiterführende Hinweise schaffen die Möglichkeit, sich vertieft mit der jeweiligen Materie auseinanderzusetzen.

Insgesamt betrachtet ist das Werk viel mehr als ein Handbuch nur für die Modebranche. Es könnte durchaus bei jedem Vertriebsrechtler in der Bibliothek stehen und als erste Informationsquelle für die zahlreichen Rechtsfragen dienen, die außerhalb des vertriebsrechtlichen Kerngebiets in Zusammenhang mit Marketing und Vertrieb auftreten.

Anlage

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