HGB · Handelsgesetzbuch Kommentar

HGB · Handelsgesetzbuch Kommentar

herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker, 6. Auflage 2019, 2.483 Seiten, 199,00 €, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73000-9

Neuauflage in 2021

Der bewährte Praktikerkommentar zum Handelsgesetzbuch ist durch eine vollständige Aktualisierung auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht. U. a. ist der seit Mitte 2018 geltende § 10a HGB zur Anwendung der DS-GVO eingearbeitet und besprochen. Die Kommentierung der Vorschriften des Seehandelsrechts wurde beibehalten, was den Kommentar von anderen HGB-Kommentaren unterscheidet. Auf die eigenständige Kommentierung der Vorschriften zu den Handelsbüchern (Drittes Buch – §§ 238 bis 342 e HGB) wurde angesichts der umfangreichen Spezialliteratur verzichtet. Ein Schwerpunkt des Werks liegt auf dem Recht der Personenhandelsgesellschaft unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts. Kommentiert sind auch rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen, so vor allem der Unternehmenskauf.

Für Vertriebsrechtler besonders aufschlussreich ist die Kommentierung der Vorschriften zum Handelsvertreter (§§ 84 – 92c HGB), die Prof. Dr. Jan Busche von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in seiner bekannt analytisch strukturierten Vorgehensweise auf aktuellen Stand gebracht hat. Prof. Busche gelingt es, das äußerst umfangreiche Rechtsgebiet auf knapp 240 Seiten praxisorientiert zu verdichten. Jeder Paragraph des Handelsvertreterrechts enthält in der Regel Überlegungen u. a. zum Normzweck, zur Normgenese, zum Anwendungsbereich und zum Verhältnis der Norm zu anderen Vorschriften bzw. zu anderen Absatzmittlersystemen (u. a. Vertragshändler und Franchisenehmer). Das erleichtert Auslegung und Anwendung der Normen in gleicher Weise, wie die besonders herausgestellten Erörterungen zur Beweislast in der jeweiligen Besprechung sehr hilfreich für die Praxis sind. Da folgt Prof. Busche im übrigen ganz dem Konzept des Werks, nach dem zum Abschluss einer Erläuterung nach Möglichkeit auf Dispositivität und Beweislast hingewiesen werden soll. Der Abschnitt “Handelsmakler” (§§ 93 – 104 HGB) ist von Karl Kotzian-Marggraf, ehemaliger Präsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts, aktualisiert worden.

Anlagen

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