(Bechtold) · EU-Kartellrecht · Kommentar

(Bechtold) · EU-Kartellrecht · Kommentar

begründet u.a. von Prof. Dr. Rainer Bechtold, fortgeführt von Dr. Wolfgang Bosch und Dr. Ingo Brinker, LL.M., 4. Auflage 2023, 1.849 Seiten, 199,00 €, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74264-4

Lange hat man warten müssen, nun ist sie endlich da, die vierte Auflage des bestens eingeführten Praktiker-Kommentars zum gesamten EU-Kartellrecht. Der kompakte und handliche Kommentar lädt geradezu zum „Immer dabei haben, wenn es darauf ankommt“ ein. Als hilfreich erweist sich, dass im Anhang die wichtigsten Leitlinien und Bekanntmachungen abgedruckt sind.

Die Neuauflage ist auf dem Rechtsstand von November 2022 und im Vergleich zur Vorauflage erheblich erweitert. Besondere Bedeutung haben die neue Vertikal-GVO und der neue DMA – Digital Markets Act, der im Rahmen einer systematischen Darstellung erläutert ist. Orientierung und Hilfestellung bei der notwendigen Selbstveranlagung der Unternehmen bieten auch die ausführlichen Kommentierungen der anderen vier  Gruppenfreistellungsverordnungen (Kfz-GVO, Technologietransfer-GVO in der Fassung der VO 316/2014, Forschungs- und Entwicklungs-GVO sowie die Spezialisierungs-GVO). Eingearbeitet sind die neue Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden (ECN+1-Richtlinie) sowie aktuelle Entwicklungen beim Kartellschadensersatzrecht. Die Kommentierung der EU-Fusionskontroll-VO ist ebenfalls weiter angewachsen. Die ausgelaufene Versicherungs-GVO ist jedoch noch enthalten.

Die Neuauflage wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Verwaltungspraxis zuverlässig und vollständig aus. Literaturhinweise beschränken sich auf das Notwendige. Mit dem GWB-Kommentar der Autoren (zur Besprechung der 10. Auflage 2022 führt dieser Link) bildet der Kommentar eine Einheit. EU- und deutsches Kartellrecht fundiert kommentiert vom gleichen Expertenteam.

Für Vertriebsrechtler ist natürlich die ausführliche Kommentierung der Vertikal-GVO von herausragendem Interesse. Hier verschafft der Kommentar einen guten Überblick. Im Anhang B 6 sind ergänzend die „Leitlinien für vertikale Beschränkungen“ abgedruckt. Auch die KfZ-GVO,  nach wie vor von gewisser Bedeutung, ist abgedruckt und kommentiert.

Anlagen

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